Neuer Artikel in der Landesverfassung: MLU startet Ringvorlesung zu Nationalsozialismus und Rassismus für JuristInnen

Löwengebäude Universität
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Halle. MLU. Die neue Verfassung Sachsen-Anhalts enthält einen Artikel, der jede und jeden Einzelnen verpflichtet, gegen die Verbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts vorzugehen. Doch was folgt daraus, und was bedeutet das für Hochschulen und speziell die Ausbildung von Juristinnen und Juristen? Diesen Fragen widmet sich eine neue Vorlesungsreihe an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU), die am Montag, 10. Mai 2021, beginnt. Im Laufe der Reihe wird auch Richterin Ursula Mertens über ihre Erfahrungen im Prozess gegen den Attentäter von Halle berichten. Die Vorträge finden als Online-Veranstaltung statt.

Die kritische Auseinandersetzung mit Antisemitismus, Rassismus und Nationalsozialismus hat in Politik und Gesellschaft in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Gründe dafür sind vielfältig, darunter Terroranschläge aus rassistischen und antisemitischen Motiven wie zuletzt in Halle oder Hanau. “Vor dem Hintergrund des Anschlags in Halle wollte man in Sachsen-Anhalt auch auf der höchsten rechtlichen Ebene ein Zeichen setzen”, sagt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Winfried Kluth von der MLU. In die ohnehin anstehende Verfassungsänderung wurde deswegen der neue Artikel 37a zur Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts aufgenommen und im März 2020 verabschiedet.

So ein Passus in einer Landesverfassung sei einzigartig, so Kluth: “Er enthält die Verpflichtung jedes Einzelnen, gegen die Verbreitung entsprechenden Gedankenguts aktiv zu werden. Das hat Folgen für die Hochschulen und speziell auch für die Ausbildung von Juristinnen und Juristen in Sachsen-Anhalt.” Parallel hat auch das Bundesjustizministerin angeregt, das Deutsche Richtergesetz durch eine Regelung zu ergänzen, die eine kritische Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus und seinen Auswirkungen auf das Recht zu einem verpflichtenden Thema der Juristenausbildung machen soll.

Beide Impulse sollen durch die Ringvorlesung “Reflektionen zu Nationalsozialismus und Rassismus im Rahmen der Juristenausbildung” aufgegriffen und umgesetzt werden. Dabei soll nicht nur Artikel 37a und dessen Auswirkungen diskutiert, sondern auch allgemein Rassismus in Deutschland oder der Einfluss des Nationalsozialismus auf die Juristenausbildung behandelt werden. Zudem wird die Vorsitzende Richterin im Oberlandesgericht Naumburg Ursula Mertens von den Erfahrungen aus dem Halle-Prozess berichten.