Ausgangsbeschränkungen: Einkaufen nach 21 Uhr ist kein triftiger Grund

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Wer einen Blick in die FAQs zu den Ausgangsbeschränkungen der Stadt Halle (Saale) wirft, wird über einige Antworten auf die Fragen erstaunt sein – das Durchlesen lohnt sich und gibt Hinweise zum richtigen Handeln und Verhalten in besonderen Zeiten.

So heißt es zum Beispiel auszugsweise:

“Darf ich nach 21 Uhr einkaufen gehen, Essen abholen oder auf dem Nachhauseweg von der Arbeit nach 21 Uhr noch Lebensmittel einkaufen, wenn ich tagsüber aufgrund der Arbeit keine Möglichkeit dazu hatte?
Antwort: Nein, der Einkauf von Lebensmitteln zählt nicht als gewichtiger Grund, um die Wohnung verlassen zu müssen. Einkäufe müssen in der Zeit außerhalb der Ausgangssperre erfolgen. Wer zum Einkaufen unterwegs ist, muss dies so planen, dass die Rückkehr in die eigene Wohnung bis spätestens 21 Uhr erfolgt. Auch bestelltes Essen darf nach 21 Uhr nicht abgeholt werden – der Lieferdienst vor die Haustür ist aber weiterhin erlaubt.

“Darf ich nach 21 Uhr noch einkaufen gehen, wenn ich etwa wegen Schichtdienst nicht zu anderen Zeiten einkaufen kann?
Antwort: Nein, das Einkaufen nach 21 Uhr ist kein gewichtiger Grund für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung, auch nicht auf dem Weg zur oder von der Arbeit.”

“Darf ich nach 21 Uhr mit meinem Hund Gassi gehen?
Antwort: Das Gassigehen sollte in dieser Zeit möglichst unterlassen werden. Wenn es unvermeidbar ist, darf es im Regelfall nur durch eine Person erfolgen und sollte so kurz wie möglich sein.”