Was tun bei Schimmelbefall? – Ratgeber der VZSA gibt Tipps

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(verbraucherzentrale / 10.08.2021) Schimmel entsteht dort, wo es feucht ist. Tritt er in den eigenen vier Wänden auf, muss schnell gehandelt werden. Denn er birgt nicht nur gesundheitliche Risiken, sondern kann auch eine üppige Sanierung nach sich ziehen oder gar einen langwierigen Rechtsstreit. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Feuchtigkeit und Schimmelbildung“ erläutert, wie Betroffene – ob Mieter oder Vermieter – in einem solchen Fall am besten vorgehen und wo sie weitere Unterstützung bekommen. Wenn Eile geboten ist, beantwortet das Erste-Hilfe-Kapitel zu Beginn kurz und knapp die zehn wichtigsten Fragen, die dann im Ratgeber noch einmal detailliert mit Hintergrundwissen beleuchtet werden.

Schritt für Schritt wird aufgezeigt, was aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, welche Schäden eventuell selbst behoben werden können und wann qualifizierte Fachleute ranmüssen. Tipps und Checklisten unterstützen dabei, kompetente Sachverständige und Fachfirmen oder juristische Expertise für Bauschäden auszumachen. Außerdem informiert der Ratgeber, wie Schimmelpilze entstehen, wie sie sich auf die Gesundheit auswirken können und wie ein Befall in der Regel durch bauliche Maßnahmen und richtige Nutzung vermieden werden kann. Korrektes Heizen und Lüften ist vielfach das A und O, um Feuchtigkeit in den Wohnräumen zu senken. Auch eine geschickte Möblierung, die Heizkörper und gefährdete Wandbereiche nicht zustellt, kann das Schimmelrisiko senken.

Der Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Erkennen, beseitigen, vorbeugen“ hat 240 Seiten und kostet 14,90 Euro und kann für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 oder im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden.