
Magdeburg: Verstoß gegen Coronabestimmungen im Frühjahr führt zu Bußgeld
Magdeburg. AmtsgerichtMD/LSA, 30.11.2020. Mit rechtskräftigem Urteil vom 11. November 2020 hat der Bußgeldrichter des Amtsgerichts Magdeburg einen 23-Jährigen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Dritte Coronaeindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu einer Geldbuße von 250,00 Euro verurteilt.
Dem Betroffenen wurde mit Bußgeldbescheid der Landeshauptstadt Magdeburg vorgeworfen, am 15. April 2020 gegen 19.20