
Handlungsfähigkeit der Kommunen: Innenministerium verlängert Ausnahmeregelung
Magdeburg. MI/LSA. Um die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und Gremien in Sachsen-Anhalt auch während der anhaltenden Pandemiesituation sicherzustellen, hatte das Innenministerium am 23. März 2020 eine vorübergehende Ausnahmeregelung erlassen. Demnach können dringende Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, ausnahmsweise auch in einem schriftlichen Verfahren in den Gremien beschlossen werden. Die Regelung … weiterlesen »