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Soft-Air-Waffen - Spielzeug oder nicht?
Soft-Air-Waffen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Schusswaffen mit geringer
Geschossenergie bezeichnet.
Aus ihnen dürfen Plastikkügelchen im Kaliber 6 mm mit einer Geschossenergie
bis zu 7,5 Joule verschossen werden.
Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass derartige Waffen keine Spielzeuge
sind und Eltern darauf achten müssen, welche "Spielzeuge" ihre
Kinder nutzen.
In der Vergangenheit wurden schon mehrfach Personen (besonders Augenbereich)
verletzt.
Gilt hier das Waffengesetz?
Ja. - Soft-Air-Waffen sind im Sinne des Waffengesetzes Schusswaffen.
Gilt nicht, wenn die Geschossenergie nicht größer als 0,5 Joule ist
und die Waffe nicht den Anschein einer "echten Feuerwaffe" erweckt.
Welche Vorschriften sind einzuhalten?
Derzeit gibt es drei Gruppen von Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergie von
0,08 bis 7,5 Joule.
Wenn diese Waffen wie "echte Feuerwaffen" aussehen ist das öffentliche
Führen verboten. In der Gruppe ab 0,5 Joule muss sogar ein Waffenschein
vorliegen.
Welches Risiko besteht?
Bei allen Soft-Air-Waffen, die Nachbildung "echter Schusswaffen" sind,
haben sich durch die entstehende Verwechslungsgefahr nicht zu unterschätzende
Probleme für die Polizei herausgestellt. Für die Polizisten ist im
Einzelfall nicht zu erkennen, ob es sich um eine scharfe oder eine nachgebildete
Waffe handelt.
Um dieses Risiko zu vermeiden, gilt seit dem 01. April 2008 das Verbot des
Führens von Anscheinwaffen.
Soft-Air-Waffen, die den Anschein einer "echten Schusswaffe" haben,
dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.
Quelle: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd
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