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Soft-Air-Waffen - Spielzeug oder nicht?

Soft-Air-Waffen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Schusswaffen mit geringer Geschossenergie bezeichnet.
Aus ihnen dürfen Plastikkügelchen im Kaliber 6 mm mit einer Geschossenergie bis zu 7,5 Joule verschossen werden.
Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass derartige Waffen keine Spielzeuge sind und Eltern darauf achten müssen, welche "Spielzeuge" ihre Kinder nutzen.
In der Vergangenheit wurden schon mehrfach Personen (besonders Augenbereich) verletzt.

Gilt hier das Waffengesetz?
Ja. - Soft-Air-Waffen sind im Sinne des Waffengesetzes Schusswaffen.
Gilt nicht, wenn die Geschossenergie nicht größer als 0,5 Joule ist und die Waffe nicht den Anschein einer "echten Feuerwaffe" erweckt.

Welche Vorschriften sind einzuhalten?
Derzeit gibt es drei Gruppen von Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergie von 0,08 bis 7,5 Joule.
Wenn diese Waffen wie "echte Feuerwaffen" aussehen ist das öffentliche Führen verboten. In der Gruppe ab 0,5 Joule muss sogar ein Waffenschein vorliegen.

Welches Risiko besteht?
Bei allen Soft-Air-Waffen, die Nachbildung "echter Schusswaffen" sind, haben sich durch die entstehende Verwechslungsgefahr nicht zu unterschätzende Probleme für die Polizei herausgestellt. Für die Polizisten ist im Einzelfall nicht zu erkennen, ob es sich um eine scharfe oder eine nachgebildete Waffe handelt.

Um dieses Risiko zu vermeiden, gilt seit dem 01. April 2008 das Verbot des Führens von Anscheinwaffen.
Soft-Air-Waffen, die den Anschein einer "echten Schusswaffe" haben, dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

Quelle: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd

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