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Sie befinden sich hier:
KULTUR »FREIZEIT » HUNDEWIESEN
Hundewiesen in der Stadt Halle
Neufassung der Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen
der Stadt Halle (Saale) vom 10. März 2005
Die Anzahl der Hundewiesen wurde erhöht.
- Die Hundewiese "Südpark" befindet sich im Südpark
in Halle-Neustadt am südlichen Zipfel des Kirchteiches.
- Die Hundewiese "Karlsruher Allee/Am Hohen Ufer" befindet
sich im südlichen Teil der Silberhöhe an der Karlsruher Allee/Ecke
Am Hohen Ufer.
- Die Hundewiese "Erweiterungsteil Pestalozzipark" befindet
sich in der Südstadt im südlichen Teil des Pestalozziparkes.
- Die Hundewiese "Lutherstraße" befindet sich in der
südlichen Innenstadt im östlichen Teil des Grünzuges Lutherstraße
(Nähe Merseburger Straße).
- Die Hundewiese "Kantstraße" befindet sich im Stadtteil
Gesundbrunnen und erstreckt sich zwischen dem südlichen Teil der Kleingartenanlage
und einer Platanenallee (Bereich zwischen Beesener Straße und Straße
der Republik).
- Die Hundewiese "Stadtpark" befindet sich im Stadtpark
in der nördlichen Innenstadt an der Ecke Straße der Opfer des Faschismus/Magdeburger
Straße. Diese Hundewiese ist eingezäunt.
- Die Hundewiese "Birkenwiese/Pestalozzipark" befindet sich
im Pestalozzipark im Stadtteil Gesundbrunnen, direkt am Passendorfer Weg.
Diese Hundewiese ist eingezäunt.
- Die Hundewiese "Ziegelwiese" befindet sich im Stadtteil
Saaleaue im Naherholungsgebiet nahe der Fontäne.
- Die Hundewiese "Roßbachstraße" befindet sich
im Stadtteil Lutherplatz/Thüringer Bahnhof entlang der Roßbachstraße.
Wichtiger Hinweis für Hundehalter:
Die bisherige Fläche der Hundewiese Roßbachstraße
entlang der Franz-Heyl-Straße wurde ausgetauscht gegen eine neue Fläche
entlang der Roßbachstraße. Alle Hundehalter werden um Beachtung
gebeten.
- Die Hundewiese "Heide-Süd" befindet sich im Stadtteil
Heide-Süd in den Weinbergwiesen.
Folgende Verhaltensgrundsätze sind zu beachten:
Hunde müssen auch auf den Hundewiesen so gehalten werden, dass Dritte
nicht gefährdet oder belästigt werden.
Halter und Aufsichtspersonen müssen von ihrer körperlichen Konstitution
in der Lage sein ausreichend auf ihren Hund einwirken zu können um bei
gefahrdrohenden Situationen einschreiten zu können.
Die gesetzliche Verpflichtung, bösartigen Hunden einen Maulkorb anzulegen,
ist strikt zu beachten. Bösartig im vorgenannten Sinn sind nicht nur
Hunde, die bissig sind, sondern auch große Hunde, wenn sie die Eigenart
haben, Menschen anzuspringen, ohne sie verletzen zu wollen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen über
den Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde bußgeldbewehrt sind. Wer
seinen Hund also außerhalb der öffentlichen Hundewiesen nicht anleint,
begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet
werden kann.
Beseitigen Sie bitte die Exkremente Ihres Hundes auf der Wiese. Nutzen Sie
die Hundetoiletten.
Alle Angeben ohne Gewähr!
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