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BEHOERDEN » FRIEDHOFSVERWALTUNGEN DER STADT HALLE (SAALE)
Friedhofsverwaltungen der Stadt Halle (Saale)
Friedhofsverwaltung Gertraudenfriedhof
Fon: (0345) 5211250
für
Gertraudenfriedhof
Kröllwitzer Friedhof
Lettiner Friedhof
Dölauer Friedhof
Seebener Friedhof
Friedhof Giebichenstein
Friedhofsverwaltung Südfriedhof
Fon: (0345) 4441673
für
Südfriedhof
Ammendorfer Friedhof
Wörmlitzer Friedhof
Friedhofsverwaltung Nordfriedhof
Fon: (0345) 2021172
für
Nordfriedhof
Friedhof Diemitz
Friedhof Büschdorf
Stadtgottesacker
Friedhof Halle Neustadt
Fon: (0345) 8057717
Dritte Ausgabe des Friedhofswegweisers
Die dritte erweiterte Ausgabe des Friedhofswegweisers der Stadt Halle (Saale)
ist fertig gestellt. Udo Rost, der Leiter des Grünflächenamtes der
Stadt Halle (Saale), nimmt den neuen Wegweiser am Mittwoch, dem 2. Juni 2010,
um 11 Uhr auf dem Südfriedhof stellvertretend für die Hallenserinnen
und Hallenser in Empfang.
Der Wegweiser wurde in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt, Abteilung
Friedhöfe, erarbeitet. Finanziert wurde die Broschüre durch die
Friedhöfe und Anzeigen der gewerbetreibenden Firmen wie Steinmetze, Gärtnereien
und Bestattungsinstitute sowie andere Firmen. Herausgeber ist der Mammut-Verlag
Leipzig.
Der Friedhofswegweiser ist ein wichtiger Begleiter, der Angehörigen
bei Eintritt eines Todesfalles Rat und Hilfe gibt. Die Broschüre soll
aber den Bürgern auch ermöglichen, sich rechtzeitig mit diesem Thema
zu befassen, um in der trauernden Lebenssituation die richtige Entscheidung
treffen zu können. Der Wegweiser enthält Adressen und Ansprechpartner
aller Friedhöfe der Stadt Halle, aktuelle Lagepläne, vorhandene
Grabarten, Öffnungszeiten und Verkehrsanbindungen zu den Friedhöfen.
Ebenso kann der Benutzer dieser Broschüre etwas über die Historie
der Friedhöfe erfahren. Beiträge der Stadt und aus den Bereichen
Bestattung, Trauerbegleitung, Grabpflege und Grabgestaltung, Dauergrabpflege,
Grabmalsymbole, Informationen zum Erbrecht usw. runden den Inhalt des umfangreichen
Ratgebers ab.
Quelle: News d. Stadt
Friedhofsverwaltungen prüfen Grabmale auf Standfestigkeit
Alljährlich nach der Frostperiode erfolgt auf allen kommunalen Friedhöfen
der Stadt ab Mai eine Überprüfung der Standfestigkeit der stehenden
Grabmale.
Die Friedhofsverwaltungen sind verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale
auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft
für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) jährlich zu überprüfen.
Basis für diese VSG ist die Richtlinie für die Erstellung und Prüfung
von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein-
und Holzbildhauerhandwerks. Danach müssen das Grabmal und ein stabiles
Fundament durch einen Stahlstift verdübelt sein, so dass Laien die Befestigung
nicht selbst vornehmen können.
Bei einer Standfestigkeitsprüfung darf es zu keinerlei Schwankung des
Grabmals kommen. Ist die Standfestigkeit des Grabsteins nicht gegeben, wird
er mit einem roten Aufkleber versehen, der auf die Sicherungspflicht hinweist.
Der Hinweiszettel dient als Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten, denn
oft fehlen in den Friedhofsverwaltungen die aktuellen Adressen, aber auch
als Warnung für die Besucher.
Bei Gefahr im Verzug und falls die Nutzungsberechtigten der Aufforderung
zur Befestigung der Grabmale nicht fristgemäß nachkommen, kann
die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen
(z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrung) treffen.
In der Friedhofssatzung der Stadt Halle (Saale) ist die Verantwortung des
Nutzungsberechtigten für die Grabmale geregelt.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Standfestigkeitsüberprüfungen
der stehenden Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen. Sie weist darauf
hin, dass in den letzten Jahren durch umstürzende Grabsteine im Bundesgebiet
schwere Unfälle, sogar Todesfälle, zu verzeichnen waren.
Quelle: News d. Stadt
Angaben ohne Gewähr
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