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Sie befinden sich hier: BEHOERDEN » FRIEDHOFSVERWALTUNGEN DER STADT HALLE (SAALE)

Friedhofsverwaltungen der Stadt Halle (Saale)

Friedhofsverwaltung Gertraudenfriedhof
Fon: (0345) 5211250
für
Gertraudenfriedhof
Kröllwitzer Friedhof
Lettiner Friedhof
Dölauer Friedhof
Seebener Friedhof
Friedhof Giebichenstein

Friedhofsverwaltung Südfriedhof
Fon: (0345) 4441673
für
Südfriedhof
Ammendorfer Friedhof
Wörmlitzer Friedhof

Friedhofsverwaltung Nordfriedhof
Fon: (0345) 2021172
für
Nordfriedhof
Friedhof Diemitz
Friedhof Büschdorf
Stadtgottesacker

Friedhof Halle Neustadt
Fon: (0345) 8057717

Dritte Ausgabe des Friedhofswegweisers

Die dritte erweiterte Ausgabe des Friedhofswegweisers der Stadt Halle (Saale) ist fertig gestellt. Udo Rost, der Leiter des Grünflächenamtes der Stadt Halle (Saale), nimmt den neuen Wegweiser am Mittwoch, dem 2. Juni 2010, um 11 Uhr auf dem Südfriedhof stellvertretend für die Hallenserinnen und Hallenser in Empfang.

Der Wegweiser wurde in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt, Abteilung Friedhöfe, erarbeitet. Finanziert wurde die Broschüre durch die Friedhöfe und Anzeigen der gewerbetreibenden Firmen wie Steinmetze, Gärtnereien und Bestattungsinstitute sowie andere Firmen. Herausgeber ist der Mammut-Verlag Leipzig.

Der Friedhofswegweiser ist ein wichtiger Begleiter, der Angehörigen bei Eintritt eines Todesfalles Rat und Hilfe gibt. Die Broschüre soll aber den Bürgern auch ermöglichen, sich rechtzeitig mit diesem Thema zu befassen, um in der trauernden Lebenssituation die richtige Entscheidung treffen zu können. Der Wegweiser enthält Adressen und Ansprechpartner aller Friedhöfe der Stadt Halle, aktuelle Lagepläne, vorhandene Grabarten, Öffnungszeiten und Verkehrsanbindungen zu den Friedhöfen.

Ebenso kann der Benutzer dieser Broschüre etwas über die Historie der Friedhöfe erfahren. Beiträge der Stadt und aus den Bereichen Bestattung, Trauerbegleitung, Grabpflege und Grabgestaltung, Dauergrabpflege, Grabmalsymbole, Informationen zum Erbrecht usw. runden den Inhalt des umfangreichen Ratgebers ab.
Quelle: News d. Stadt

Friedhofsverwaltungen prüfen Grabmale auf Standfestigkeit

Alljährlich nach der Frostperiode erfolgt auf allen kommunalen Friedhöfen der Stadt ab Mai eine Überprüfung der Standfestigkeit der stehenden Grabmale.

Die Friedhofsverwaltungen sind verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) jährlich zu überprüfen.
Basis für diese VSG ist die Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks. Danach müssen das Grabmal und ein stabiles Fundament durch einen Stahlstift verdübelt sein, so dass Laien die Befestigung nicht selbst vornehmen können.

Bei einer Standfestigkeitsprüfung darf es zu keinerlei Schwankung des Grabmals kommen. Ist die Standfestigkeit des Grabsteins nicht gegeben, wird er mit einem roten Aufkleber versehen, der auf die Sicherungspflicht hinweist. Der Hinweiszettel dient als Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten, denn oft fehlen in den Friedhofsverwaltungen die aktuellen Adressen, aber auch als Warnung für die Besucher.

Bei Gefahr im Verzug und falls die Nutzungsberechtigten der Aufforderung zur Befestigung der Grabmale nicht fristgemäß nachkommen, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrung) treffen.

In der Friedhofssatzung der Stadt Halle (Saale) ist die Verantwortung des Nutzungsberechtigten für die Grabmale geregelt.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Standfestigkeitsüberprüfungen der stehenden Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen. Sie weist darauf hin, dass in den letzten Jahren durch umstürzende Grabsteine im Bundesgebiet schwere Unfälle, sogar Todesfälle, zu verzeichnen waren.
Quelle: News d. Stadt

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