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ARGE SGB II Halle GmbH
ARGE SGB II Halle GmbH (ARGE Halle)
Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Service-Center: 0180 100 292 450 801
Fax: 0180 100 292 450 820
E-Mail: ARGE-Halle@arge-sgb2.de
| Sprechzeiten |
| Mo, Di, Mi, Fr |
07.30 - 12.00 Uhr |
| Do |
07.30 - 18.00 Uhr |
Neues Service-Center mit mehr Service für den Kunden
Halle. ARGE. Das Büro der Geschäftsführung ARGE SGB II Halle
GmbH, informiert über das neue Service-Center mit mehr Service für
den Kunden.
Unter der Service-Nummer 0180 100 292 450 801* können Arbeitnehmer
montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr der ARGE SGB II
Halle GmbH ihre Anliegen schnell und unbürokratisch klären.
Kundenvorteile:
- Die Service-Nummern sind schnell und sparen den Weg zu Ihrer ARGE, um
Fragen zu klären oder Anträge zu stellen.
- Die Service-Nummern sind kompetent. Bei den Telefonserviceberater/-innen
ist Ihr Anliegen in den besten Händen und wird umgehend bearbeitet.
Hier bekommen Sie sofort fachkundige Infos aus erster Hand unbürokratisch
und zuverlässig.
Folgende Fragen können bereits am Telefon geklärt werden:
- Infos zu finanziellen Leistungen der ARGE
- Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Unterlagen
- Sonstige Anliegen, wie beispielsweise die Antragsunterlagen Bewerbungskosten
oder Reisekosten für einen Vorstellungstermin, Mobilitätshilfen
bei Arbeitsaufnahme, Datenänderungen, Mitteilung eines auswärtigen
Aufenthaltes oder Veränderungen in Ihrer persönlichen Situation
können einfach und schnell per Telefon geklärt werden.
Fazit: Wenn Sie Fragen an Ihre ARGE haben, dann kann Ihnen in vielen
Fällen das Service-Center der ARGE weiterhelfen. Ein Anruf spart Ihnen
Zeit und Geld. Bereits über 80 Prozent der Anliegen werden direkt am
Telefon abschließend bearbeitet. Wenn eine sofortige telefonische Klärung
nicht möglich ist, wird die Frage umgehend in den zuständigen Fachbereich
weitergeleitet, der sich dann zeitnah um die Beantwortung kümmert.
Beim Anrufer wird als Erstes die Bedarfsgemeinschaftsnummer/Kundennummer (wenn
vorhanden) erfragt. Diese sollte unbedingt bereitgehalten werden.
*Entgelt entspricht der Preisliste Ihres Betreibers
Kooperation zwischen ARGE und Schuldnerberatungsstellen der Stadt Halle
Halle. BA-ARGE. Am 16. Dezember 2008 unterzeichneten die Geschäftsführerinnen
der ARGE SGB II Halle GmbH und die Vertreter der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
der Stadt Halle, des Humanistischen Regionalverbandes e.V. , der Verbraucherzentrale
Sachsen - Anhalt e.V. und des Vereins Courage e.V. eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung
zur Erbringung von Leistungen der Schuldnerberatung für Leistungsempfänger
nach dem SGB II.
Damit wird die seit 2005 zwischen den Beteiligten bestehende Zusammenarbeit
auf eine neue Stufe gehoben.
Das SGB II sieht vor, dass als Leistung zur Eingliederung für erwerbsfähige
Hilfebedürftige auch Schuldnerberatung erbracht und eingesetzt werden
kann, um den Betroffenen den Weg in das Arbeitsleben zu erleichtern.
Bereits vor Eintritt einer Hilfebedürftigkeit oder während längerer
Bezugszeiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind in vielen Haushalten
zum Teil massive Schuldenprobleme vorhanden, mit denen die Betroffenen allein
oft nicht umgehen können.
In vielen Fällen ist es erforderlich vor dem Einsatz anderer Instrumente
der Arbeitsförderung dieses Schuldenproblem zu bearbeiten, Verbindlichkeiten
zu ordnen, Schuldentilgungspläne auf zu stellen und ggf. auch den Weg
in das Verbraucherinsolvenzverfahren zu ebnen.
Erst nachdem diese Schuldenbereinigung auf den Weg gebracht ist, und die Schulden
nicht mehr nur als bedrohend und lähmend empfunden werden, haben viele
Schuldner den Kopf frei, wieder über Maßnahmen ihrer beruflichen
Wiedereingliederung nachzudenken und hier konkrete Schritte zu gehen.
Deshalb vermittelt die ARGE seit 2005 solche Personen gezielt zur Schuldnerberatung
und gemeinsam werden Schritte festgelegt und kontrolliert, die ein Schuldner
zur Lösung dieser Probleme zu gehen hat.
Die dazu notwendigen Verfahrensabsprachen bestanden seit 2005, wurden aber
nunmehr in der Kooperationsvereinbarung verbindlich geregelt.
Die Finanzierung der Schuldnerberatung liegt in der Zuständigkeit der
Stadt Halle.
Mit den 4 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen verschiedener Trägerschaft
verfügt die Stadt Halle über ein gutes, qualifiziertes Netzwerk
an Beratungsstellen, die das Stadtgebiet abdecken und aus denen die Betroffenen
eine Beratungsstelle ihrer Wahl aufsuchen können.
Die Beratungsstellen arbeiten nach abgestimmten Konzepten. Diese zielen nicht
nur auf die kurzfristige Intervention bei akuten Krisensituationen, sondern
richten ihre Beratung ganzheitlich an der Lebenssituation der Schuldner aus,
die oft lebenslang mit Schulden leben müssen, die in ihrem Konsumverhalten
lernen müssen, neue Schulden zu vermeiden.
Hier ist die aktive, freiwillige Mitarbeit der Schuldner unverzichtbar.
Derzeit leben ca. 50 % der Klienten der Beratungsstellen von Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende, bei ca. 150 ist die aktive Teilnahme
an der Schuldnerberatung im Rahmen von Eingliederungsvereinbarungen mit der
ARGE schriftlich fixiert.
Daneben stehen die Beratungsstellen allen Hallensern offen, was diese auch
zunehmend nutzen, um individueller Verschuldung zu begegnen.
Auch 2008 keine Weihnachtsbeihilfe für Arbeitslosengeld II-Empfänger
Halle. BA-ARGE. Aufgrund vermehrter Anfragen teilt die Geschäftsführung
der ARGE SGB II Halle GmbH (ARGE) mit, dass Empfänger von Arbeitslosengeld
II auch im Jahr 2008 keine Sonderbeihilfen für Weihnachten erhalten.
Eine Weihnachtsbeihilfe ist für Empfänger von Arbeitslosengeld
II und Sozialgeld vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Das Arbeitslosengeld II, welches Anfang Dezember an die Leistungsberechtigten
ausgezahlt wird, muss zur Bestreitung des Lebensunterhaltes im gesamten Monat
Dezember ausreichen.
Anträge auf Weihnachtsbeihilfe müssen durch die ARGE abgelehnt
werden.
Es können auch keine Abschlagszahlungen im Monat Dezember auf Grund des
Weihnachtsfestes vorgenommen werden, weil dann im Januar die Deckung des Existenzminimums
gefährdet ist.
Arbeitslosengeld II wird zum 01. Juli 2008 erhöht
Halle. BA-ARGE. Ab 01.07.2008 erhöht sich die Regelleistung zur Sicherung
des Lebensunterhaltes bei Empfängern von Arbeitslosengeld II von 347
€ auf dann 351 €.
Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des aktuellen Rentenwertes
in der gesetzlichen Rentenversicherung um 1,1%. Die monatliche Regelleistung
wird ab dem genannten Zeitpunkt für alleinstehende oder allein Erziehende
351 € betragen. Alle weiteren Leistungen leiten sich prozentual von diesem
Eckregelsatz ab.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Software rechtzeitig angepasst,
damit die höhere Auszahlung ab 1. Juli 2008 automatisch erfolgen kann.
Auch wenn in den jetzt verschickten Bescheiden noch der niedrigere Betrag
steht, werden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ab 1. Juli 2008 nach den
dann gültigen Regeln gezahlt.
Von Widersprüchen oder Anfragen bei der ARGE SGB II Halle GmbH bittet
die ARGE abzusehen.
Schnelle Informationen zur ARGE im Internet
Seit kurzem kann auch ein virtueller Besuch erfolgen, denn die ARGE (Arbeitsgemeinschaft
der Agentur für Arbeit und der Stadt zur Betreuung von Arbeitslosen nach
SGB II) ist rund um die Uhr für die Öffentlichkeit im Internet erreichbar.
Ob man sich nun für das Leistungsangebot der ARGE interessiert oder Auskünfte
zur Antragstellung Arbeitslosengeld II einholen möchte, all dies ist
unter der Internetadresse www.arge-halle.de
möglich.
Zudem stehen umfangreiche Links zum Thema Arbeit und Soziales und ein Downloadbereich
für Formulare zur Verfügung.
Angaben ohne Gewähr
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