Hallanzeiger - Online Anzeiger für Halle Saale Freitag, 10.09.2010
Startseite • Newsletter • Kontaktformular • Archiv • Suche  

Fahrschule Riegel

Reifendienst Schröder

Hallescher Schlüsseldienst GmbH

WerbeAgentur Girod

Bodycopies

Halle Aktuell
Lokalnachrichten    
Polizeimeldungen    
Aus dem Rathaus    
Behördenwegweiser    
Sachsen-Anhalt Info    
Tiere & mehr    
Anzeigenmarkt
Kleinanzeigenmarkt    
Branchen von A-Z    
Wohnungssuche    
Tiervermittlung    
Wohin in Halle
Kultur & Kino    
Terminkalender    
Kneipen&Gaststätten    
Infothek
Verbrauchertipps    
Vermischtes    
Links für Hallenser    
Hobbytipps    
Leserbriefe    
Service
Sperrmüllentsorgung    
Schadstoffmobiltour    
Postleitzahlen    
Notrufnummern    
Tiernotdienst    
Apothekennotdienst    
Wir über uns
Werbung    
Statistik    
Bannerwerbung    
Impressum    

Sie befinden sich hier: BEHOERDEN » ARGE HALLE

ARGE SGB II Halle GmbH

ARGE SGB II Halle GmbH (ARGE Halle)
Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Service-Center: 0180 100 292 450 801
Fax: 0180 100 292 450 820
E-Mail: ARGE-Halle@arge-sgb2.de

Sprechzeiten
Mo, Di, Mi, Fr 07.30 - 12.00 Uhr
Do 07.30 - 18.00 Uhr

Neues Service-Center mit mehr Service für den Kunden

Halle. ARGE. Das Büro der Geschäftsführung ARGE SGB II Halle GmbH, informiert über das neue Service-Center mit mehr Service für den Kunden.
Unter der Service-Nummer 0180 100 292 450 801* können Arbeitnehmer montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr der ARGE SGB II Halle GmbH ihre Anliegen schnell und unbürokratisch klären.

Kundenvorteile:

  • Die Service-Nummern sind schnell und sparen den Weg zu Ihrer ARGE, um Fragen zu klären oder Anträge zu stellen.
  • Die Service-Nummern sind kompetent. Bei den Telefonserviceberater/-innen ist Ihr Anliegen in den besten Händen und wird umgehend bearbeitet. Hier bekommen Sie sofort fachkundige Infos aus erster Hand – unbürokratisch und zuverlässig.

Folgende Fragen können bereits am Telefon geklärt werden:

  • Infos zu finanziellen Leistungen der ARGE
  • Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Unterlagen
  • Sonstige Anliegen, wie beispielsweise die Antragsunterlagen Bewerbungskosten oder Reisekosten für einen Vorstellungstermin, Mobilitätshilfen bei Arbeitsaufnahme, Datenänderungen, Mitteilung eines auswärtigen Aufenthaltes oder Veränderungen in Ihrer persönlichen Situation können einfach und schnell per Telefon geklärt werden.

Fazit: Wenn Sie Fragen an Ihre ARGE haben, dann kann Ihnen in vielen Fällen das Service-Center der ARGE weiterhelfen. Ein Anruf spart Ihnen Zeit und Geld. Bereits über 80 Prozent der Anliegen werden direkt am Telefon abschließend bearbeitet. Wenn eine sofortige telefonische Klärung nicht möglich ist, wird die Frage umgehend in den zuständigen Fachbereich weitergeleitet, der sich dann zeitnah um die Beantwortung kümmert.
Beim Anrufer wird als Erstes die Bedarfsgemeinschaftsnummer/Kundennummer (wenn vorhanden) erfragt. Diese sollte unbedingt bereitgehalten werden.

*Entgelt entspricht der Preisliste Ihres Betreibers

Kooperation zwischen ARGE und Schuldnerberatungsstellen der Stadt Halle

Halle. BA-ARGE. Am 16. Dezember 2008 unterzeichneten die Geschäftsführerinnen der ARGE SGB II Halle GmbH und die Vertreter der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Stadt Halle, des Humanistischen Regionalverbandes e.V. , der Verbraucherzentrale Sachsen - Anhalt e.V. und des Vereins Courage e.V. eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung zur Erbringung von Leistungen der Schuldnerberatung für Leistungsempfänger nach dem SGB II.
Damit wird die seit 2005 zwischen den Beteiligten bestehende Zusammenarbeit auf eine neue Stufe gehoben.

Das SGB II sieht vor, dass als Leistung zur Eingliederung für erwerbsfähige Hilfebedürftige auch Schuldnerberatung erbracht und eingesetzt werden kann, um den Betroffenen den Weg in das Arbeitsleben zu erleichtern.
Bereits vor Eintritt einer Hilfebedürftigkeit oder während längerer Bezugszeiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind in vielen Haushalten zum Teil massive Schuldenprobleme vorhanden, mit denen die Betroffenen allein oft nicht umgehen können.

In vielen Fällen ist es erforderlich vor dem Einsatz anderer Instrumente der Arbeitsförderung dieses Schuldenproblem zu bearbeiten, Verbindlichkeiten zu ordnen, Schuldentilgungspläne auf zu stellen und ggf. auch den Weg in das Verbraucherinsolvenzverfahren zu ebnen.
Erst nachdem diese Schuldenbereinigung auf den Weg gebracht ist, und die Schulden nicht mehr nur als bedrohend und lähmend empfunden werden, haben viele Schuldner den Kopf frei, wieder über Maßnahmen ihrer beruflichen Wiedereingliederung nachzudenken und hier konkrete Schritte zu gehen.

Deshalb vermittelt die ARGE seit 2005 solche Personen gezielt zur Schuldnerberatung und gemeinsam werden Schritte festgelegt und kontrolliert, die ein Schuldner zur Lösung dieser Probleme zu gehen hat.
Die dazu notwendigen Verfahrensabsprachen bestanden seit 2005, wurden aber nunmehr in der Kooperationsvereinbarung verbindlich geregelt.
Die Finanzierung der Schuldnerberatung liegt in der Zuständigkeit der Stadt Halle.
Mit den 4 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen verschiedener Trägerschaft verfügt die Stadt Halle über ein gutes, qualifiziertes Netzwerk an Beratungsstellen, die das Stadtgebiet abdecken und aus denen die Betroffenen eine Beratungsstelle ihrer Wahl aufsuchen können.
Die Beratungsstellen arbeiten nach abgestimmten Konzepten. Diese zielen nicht nur auf die kurzfristige Intervention bei akuten Krisensituationen, sondern richten ihre Beratung ganzheitlich an der Lebenssituation der Schuldner aus, die oft lebenslang mit Schulden leben müssen, die in ihrem Konsumverhalten lernen müssen, neue Schulden zu vermeiden.
Hier ist die aktive, freiwillige Mitarbeit der Schuldner unverzichtbar.

Derzeit leben ca. 50 % der Klienten der Beratungsstellen von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, bei ca. 150 ist die aktive Teilnahme an der Schuldnerberatung im Rahmen von Eingliederungsvereinbarungen mit der ARGE schriftlich fixiert.
Daneben stehen die Beratungsstellen allen Hallensern offen, was diese auch zunehmend nutzen, um individueller Verschuldung zu begegnen.

Auch 2008 keine Weihnachtsbeihilfe für Arbeitslosengeld II-Empfänger

Halle. BA-ARGE. Aufgrund vermehrter Anfragen teilt die Geschäftsführung der ARGE SGB II Halle GmbH (ARGE) mit, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II auch im Jahr 2008 keine Sonderbeihilfen für Weihnachten erhalten.

Eine Weihnachtsbeihilfe ist für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Das Arbeitslosengeld II, welches Anfang Dezember an die Leistungsberechtigten ausgezahlt wird, muss zur Bestreitung des Lebensunterhaltes im gesamten Monat Dezember ausreichen.

Anträge auf Weihnachtsbeihilfe müssen durch die ARGE abgelehnt werden.
Es können auch keine Abschlagszahlungen im Monat Dezember auf Grund des Weihnachtsfestes vorgenommen werden, weil dann im Januar die Deckung des Existenzminimums gefährdet ist.

Arbeitslosengeld II wird zum 01. Juli 2008 erhöht

Halle. BA-ARGE. Ab 01.07.2008 erhöht sich die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei Empfängern von Arbeitslosengeld II von 347 € auf dann 351 €.

Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung um 1,1%. Die monatliche Regelleistung wird ab dem genannten Zeitpunkt für alleinstehende oder allein Erziehende 351 € betragen. Alle weiteren Leistungen leiten sich prozentual von diesem Eckregelsatz ab.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Software rechtzeitig angepasst, damit die höhere Auszahlung ab 1. Juli 2008 automatisch erfolgen kann.

Auch wenn in den jetzt verschickten Bescheiden noch der niedrigere Betrag steht, werden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ab 1. Juli 2008 nach den dann gültigen Regeln gezahlt.

Von Widersprüchen oder Anfragen bei der ARGE SGB II Halle GmbH bittet die ARGE abzusehen.

Schnelle Informationen zur ARGE im Internet

Seit kurzem kann auch ein virtueller Besuch erfolgen, denn die ARGE (Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und der Stadt zur Betreuung von Arbeitslosen nach SGB II) ist rund um die Uhr für die Öffentlichkeit im Internet erreichbar.
Ob man sich nun für das Leistungsangebot der ARGE interessiert oder Auskünfte zur Antragstellung Arbeitslosengeld II einholen möchte, all dies ist unter der Internetadresse www.arge-halle.de möglich.
Zudem stehen umfangreiche Links zum Thema Arbeit und Soziales und ein Downloadbereich für Formulare zur Verfügung.

Angaben ohne Gewähr

 

Seite bereitgestellt in 0.024s - © 2001-2010 WAG